BERLIN. Das "Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im
Wärmebereich" - kurz EEWärmeG - gilt seit einem Jahr und schreibt den
Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau vor. Daran erinnert der
Verband Privater Bauherren (VPB) und rät: Käufer schlüsselfertiger
Objekte sollten genau prüfen, ob das Haus, das sie kaufen, auch
tatsächlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das geht nur mit
Hilfe sachverständiger Vertragskontrolle und laufender Bauüberwachung.
Der Käufer sollte sich nicht auf Planer, Bauträger oder Handwerker
verlassen. Ihnen drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld, wenn sie die
gesetzlichen Auflagen verletzen, und auch der Bauherr wird zur
Rechenschaft gezogen. Er muss sich informieren, absichern und
Nachweise aufbewahren. Der VPB hat auf seiner Homepage - unter
www.vpb.de - die wichtigsten Fragen und Antworten zum EEWärmeG
zusammengestellt. Weitere Informationen unter www.vpb.de.
...und interessant für Baden-Württemberg:
Erneuerbare Energien: Ab 2010 Pflicht auch im Bestand
BERLIN. Baden-Württemberg macht als bislang einziges Bundesland ab dem 1. Januar 2010 von der Möglichkeit Gebrauch, auch für Eigentümer
bestehender Gebäude die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmebedarfs verbindlich vorzuschreiben. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Wer ab Anfang 2010 seine Heizung (oder zentrale Teile davon, wie etwa den Heizkessel), oder alle
Etagenheizungen auf einmal austauscht, muss zehn Prozent seines
Wärmebedarfes durch erneuerbare Energien decken. Wegen der Vielzahl
von zugelassenen Ersatzmaßnahmen ist es ratsam, bereits vorab einen
unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die vom Gesetz
vorgesehenen Sachkundigen müssen dazu grundsätzlich nur ein Merkblatt
aushändigen. Das Saarland beabsichtigt, im Laufe des Jahres 2010 ein
ähnliches Gesetz zu verabschieden. Weitere Informationen unter
www.vpb.de
Diese Tipps finden Sie auch zum Herunterladen im Internet unter
www.vpb.de im Bereich "Presse".
Die VPB-Pressestelle bedankt sich für die gute Zusammenarbeit im
vergangenen Jahr und wünscht alles Gute für 2010! Pressekontakt: PPR,
Alte Bergstraße 27, 64342 Seeheim-Jugenheim, Telefon: 06257 507990,
Fax: 06257 507994, E-Mail: presse@vpb.de.
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