Frage - Baufinanzierung
Frist bei Kreditvertrag?
Gibt es eine gesetzliche Regelung bis wann wir unseren Kreditvertrag zu unterschreiben haben? Unser Berater setzt uns ziemlich unter Druck. Danke an Sie.
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Alle Vertragspartner setzen grundsätzlich Fristen, bis zu welchem Datum ein Angebot gültig bleibt. Aufgrund der Zins/Marktschwankungen sind dies in der Regel 7-14 Tage. Welcher Vertragspartner ist es denn ? Ist es ein Vertrag oder ein Angebot?
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Es gibt eigentlich nur die Regelung dass der Vertrag sehr schnell unterschrieben werden sollte, da sich unter umständen auch der Finanzierungszins änder kann. Ferner hat jeder Kunde noch ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen wo der Vertrag widerrufen werden kann.
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in der Regel haben Baufinanzierungsanträge eine Annahmefrist. Diese können von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Nach dieser Frist kommt es zu einer erneuten Prüfung mit ggf. neuen Unterlagenanforderungen.
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Eine gesetzliche Regelung gibt es meines Wissens nicht. In der Regel sind es 14 Tage. Das hängt aber davon ab, wie eine Bank die Konditionen reservieren kann. Bei manchen Banken beträgt die Frist für die Unterschrift auch nur eine Woche. Andere wiederum gewähren einen längeren Zeitraum. Das hängt auch vom Zinsumfeld ab.
Beste Grüße
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Guten Abend, natürlich gibt es keine gesetzliche Vorschrift oder Regelung, dass Sie einen Darlehensvertrag oder eine Darlehenszusage zum Zeitpunkt der Beurkundung eines notariellen Kaufvertrages vorzuliegen haben müssen. Dies ist ausschließlich der Wunsch der Verkäufer- oder Maklerpartei. Das Risiko der Darlehensbeschaffung liegt letztlich bei Ihnen und kann im schlechtesten Fall bei Nichtbelegung des Kaufpreises zu einer Rückabwicklung führen. MfG Ronny Schweiker
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KOMMENTAR VERFASSENTiming Unterschrift unter Kreditvertrag: Meine Empfehlung ist die Unterschrift unter den Kreditvertrag auf den Beurkundungstermin beim Notar in einem Zeitrahmen von maxiamal 14 Tagen abzustimmen. Erst Unterschrift unter den Kreditvertrag, so dass zum Notartermin auch schon die Grundschuldbestellung vorliegt. Dann kann die Beurkundung des Kaufs und die Grundschuldbestellung in einem Termin abgewickelt werden. Sollte sich die Beurkundung des Immobiliengeschäfts zerschlagen, kann der Darlehensvertrag einfach ohne Zusatzkosten widerrufen werden, solange man sich innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist befindet.
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Es gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit, nur die Bank kann Ihnen eine Frist setzen, in der Sie bereit ist das Angebot aufrecht zu erhalten.
Da wir nicht in einem steigenden Zinsmarkt sind und das Risiko relativ klein ist, dass durch eine Zinserhöhung die Haushaltsrechnung nicht mehr passt.
Was natürlich passieren kann ist, sollten die Zinsen auch nur marginal steigen, Sie nach Ablauf der Annahmefrist nur eine Angebot bekommen werden, das den neuen Zins enthält.
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Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht für die Annahmefrist eines Kreditvertrages, aber es gibt oft eine Frist von Seitens der Bank. Diese sind im Schnitt 14 Tage bis 4 Wochen. Danach ist die Bank nicht mehr an die Finanzierunsgszusage gebunden und kann entweder neue Konditionen anbieten oder gänzlich die Finanzierung ablehnen.
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Hallo,
eine gesetzliche Regelung gibt es natürlich dafür nicht. Allerdings werden Sie an günstigen Konditionen für Ihre Baufinanzierung interessiert sein und die gewünschte Bank hat ein Angebot erstellt, an das sie sich für eine begrenzte Anzahl an Tagen halten wird. Danach müssen neue Konditionen, die sich den Marktentwicklungen anpassen, angefragt werden.
Gern helfe ich Ihnen bei der Erstellung eines an Ihre Wünsche und Interessen angepasstes Finanzierungsangebot.
mit freundlichen Grüßen
Axel Rösler
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Nein, gibt es nicht. Wenn Haus oder Grundstück schon gekauft wurden, dann hat man nicht unendlich Zeit, Fristen zur Kaufpreisbelegung beachten und Bearbeitungszeit der Banken einkalkulieren.
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KOMMENTAR VERFASSENEine gesetzliche Regelung gibt es dabei nicht. Die Bank setz da eher einen Termin fest, bis wann dieses Angebot angenommen werden muss. Das ist aber auch normal, da die Konditionen sich ja auch ändern können und das auch zu Ihren Ungunsten.
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Wenn Sie eine Kreditzusage der Bank vorliegen haben, dann setzt Ihnen die Bank eine Frist in der sie den Vertrag unterschrieben zurücksenden müssen wenn sie dann das Angebot annehmen wollen. Diese Frist ist im Kreditvertrag auch genannt. Zusätzlich haben Sie ein Widerrufsrecht von 2 Wochen.
Gruss Wolfgang Mueller
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Guten Tag, nein hierzu gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Kreditinstitute setzen aus Refinanzierungsgründen eine Frist in der der Kreditvertrag angenommen werden muss. Vergleichen Sie doch einfach die Konditionen, ist Ihre Kondition gut nehmen Sie an, wenn nicht suchen Sie einen anderen Anbieter
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Sehr geehrte Damen und Herren ,es gibt keine Frist zur Unterschrift unter einen Kreditvertrag . Allerdings können sich die vereinbarten Konditionen ändern. Es gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. MfG Richard Teggatz
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Sehr geehrter Interessent,
eine gesetzliche Regelung gibt es meiner Kenntnis nach nicht, jedoch halten sich einige Banken nur eine begrenzte Zeit (in der Regel 8 Tage bis max. 2 Wochen) an ihr Konditionsangebot. Wenn Sie den Zinssatz daher halten wollen, empfiehlt sich eine zügige Annahme des Kreditvertrages. Wenn Sie allerdings noch gar nicht sicher sind, ob Sie das Angebot annehmen können und wollen, kann Sie niemand dazu zwingen.
Viele Grüße
Kordula Domke-Hawlitzky
FinanzTeam Westfalen, Bochum
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Hallo,
es gilt in der Regel eine Frist von ca. 14 Tagen, wenn ein Vertrag vorliegt.
Allerdings schwanken die Konditionen, manchmal sogar täglich. Deshalb kommt es vor, dass Konditionen nur 3 bis maximal 5 Tage gehalten werden können - und bis dahin die Annahme bei der Bank zurück sein muss. Das gilt für die erstellten Angebote.
In der Tat bleibt da manchmal nicht viel Zeit.
Wenn die Annahme zu spät bei der Bank eintrifft, kann es sein, dass die Bank das dann nicht mehr annimmt, sondern die dann gültigen Konditionen ansetzt. Das kann gleich geblieben sein, etwas gesunken sein - oder aber auch gestiegen sein.
Spekulieren auf eine Senkung kann gefährlich sein. Je nach Höhe des Darlehens kann das durchaus erheblich sein, was so eine Schwankung ausmacht. Deshalb empfiehlt es sich oftmals, schnell zu sein und sich die angebotenen Konditionen zu sichern.
Noch ein Hinweis:
Wenn der Vertrag bereits auf dem Tisch liegt - und man nimmt diesen nicht an, ist es durchaus möglich, dass eine solche Nichtannahme in der Schufa vermerkt wird. Das wäre sehr ungünstig.
Wenn Fragen zum Vertrag offen sind, dann lieber mit der Bank reden und die Fragen klären und nach eventuellen Optionen fragen, die eventuell aufgenommen werden können.
Nur wenn die Bedingungen nicht erfüllbar erscheinen und die Bank auch keinerlei Alternativen anbieten kann, ist eine Ablehnung des Vertrages natürlich der bessere Weg.
Bei Fragen hierzu stehe ich gern zur Verfügung und hoffe, zumindest ein Stück weit weiterhelfen zu können.
Viele Grüße
Matthias Kurth
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Das ist sehr unterschiedlich. Es gibt Banken, die setzen eine Frist von 14 Tagen, es gibt aber auch Banken, die haben eine 4 wöchige Annahmefrist.
Die Annahmefrist steht aber auch im Kreditvertrag.
Gruss
Christiane Kremer-Stöckl
Tip:
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!!!!!!
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Guten Tag - nach meinem Wissen gibt es keine gesetzliche Frist. Die Annahmefrist ist aber im Darlehensangebot von der Banken festgelegt. Wenn Sie den Termin nicht einhalten können sich Konditionen und Bedingungen ändern bzw. das Angebot der Bank wird grundsätzlich gegenstandslos.
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Sehr geehrter Interessent (?),
es gibt keine gesetzliche Regelung bis wann ein Darlehensvertrag angenommen werden muss. Es ist aber üblich, dass alle Banken eine Frist zur Annahme setzten. Dies muss jede Bank auch machen, da sich die Zinskonditionen täglich anpassen und daher der Vertrag gefixt werden muss. Sie können natürlich nicht gezwungen werden den Vertrag zu unterzeichnen, allerdings kann es dann sein, dass der Vertrag mit neuen Zinskonditionen aufgesetzt werden muss (positiv wie negativ für Sie). Ich würde daher nachfragen, wie der Zinssatz sich verändert, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann.
Schöne Grüße
Christoph Reinecke
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Eine gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Bekannt ist mir aber, dass Banken ihr Kreditvertragsangebot befristen. In der Regel 10-14 Tage. Danach verliert das Vertragsangebot meist seine Gültigkeit und geht ein Vertrag erst nach dieser Frist von Ihnen unterschrieben bei der Bank ein, kann die Bank das als neuen Antrag behandeln und einen neuen Vertrag mit ggf. geänderten Bedingungen/Zinsen ausstellen. Davon einmal abgesehen darf ich gesetzlich keine Rechtsberatung machen. Diese Antwort stellt auch keine Rechtsberatung dar. Sagen Sie ihrem Berater einfach, dass Sie noch Zeit bis zur Entscheidung - warum auch immer - benötigen und sich dann bei ihm melden, wenn Sie soweit sind. Wenn Ihnen meine Antwort weiter geholfen hat, freue ich mich.
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KOMMENTAR VERFASSENHallo,
nein, es gibt keine gesetzliche Regelung. Aber die Bank hat meist eine Bindungsfrist angegeben, bis zu welchem Datum der unterschriebene Vertrag bei der Bank sein muss, um die Kondition zu halten. Wird die Frist nicht eingehalten, hat die Bank das Recht, eine Zinsänderung vorzunehmen. Diese müsste dann ggf. mit einer wiederum zu unterschreibenden Vertragsänderung angenommen werden.
Bei der Beratung sollten Sie darauf achten, dass Sie zu Ihrem Schutz gemäß der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie beraten werden.
Bei Bedarf helfe ich gern weiter.
Mit freundlichen Grüßen
K.B.Land
Hypofact RB Neuenhagen b. Berlin
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Nein, es gibt keine gesetzliche Regelung. Vielleicht aber hat Ihr Berater für Sie einen guten Zinssatz für Ihr Darlehen, den er Ihnen erhalten will? Zinssätze, die eine Bank für Sie bereit hält, sind einem gewissen Zeitraum unterworfen. Deshalb kann es sein, dass nach Ablauf einer Woche der Zinssatz sich geändert haben kann. Vielleicht aber benötigen Sie die angesetzte Darlehenssumme bis zu einem gewissen Zeitpunkt, zu dem noch etliches zu erledigen wäre, z.B. beim Notar, Makler etc. Sonst fiele mir kein Grund ein, warum Sie gleich unterschreiben sollen. Sie bestimmen den Zeitrahmen, natürlich in Absprache mit Ihrem Berater. Ein Unterschriftstermin und dessen Notwendigkeit ergibt sich aus Ihrem Zeitplan.
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Quellenname: Ottmar F.W. Beck
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Handelt es sich tatsächlich um einen Kreditvertrag oder nur um den Antrag für einen Kredit?
In der Regel teilt Ihnen die darlehensgebende Bank eine Termin mit, bis wann Sie den Vertrag unterzeichnet zurücksenden müssen.
Da Sie mir schreiben, dass der Berater Druck macht, gehe ich davon aus, dass es sich um einen Antrag handelt. Bei diesem gibt es keine Regelungen, allerdings Angebotsfristen.
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Sehr geehrter Intressent,
eine gesetzliche Regelung, bis wann ein Kreditvertrag zu unterschreiben ist, gibt es nicht.
Allerdings wird die Bank mit ihrerKreditzusage eine Frist zur Annahme des von ihr unterbreiteten Angebotes setzen. Um ggf. entstehende Zinsänderungsrisiken zu begrenzen erwarte sie, dass der künftige Kreditnehmer ihres Hauses sich bis zu einem von ihr vorgegebenen Datum äußert und den Vertrag innerhalb der Frist unterzeichnet. Sollte dies nicht erfolgen, ist die Bank nicht mehr an das Angebot gebunden.
Viele Grüße
Gerd Ziegler
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Hallo, üblicherweise sind die Banken zwei Wochen an ihr Angebot gebunden, dann müssten die Darlehensverträge neu generiert werden.
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Erst wenn Sie einen effektiven Kaufvertrag (alle haben den Vertrag unterzeichnet, saemtlichen Aenderungen wurden akzeptiert) haben, und ich spreche hier nur direkt in Florida. Dies ist auf der zweiten Seite unter 'Financing' erlaeutert. Dort gibt man die Tage an die man braucht um den Kredit zu beantragen. Hier der entsprechende Auschnitt:
Buyer shall make mortgage loan application for the Financing within _______ (if left blank, then 5) days after Effective Date and use good faith and diligent effort to obtain a written loan commitment for the Financing (“Loan Commitment”) and thereafter to close this Contract. Buyer shall keep Seller and Broker fully informed about the
status of mortgage loan application and Loan Commitment and authorizes Buyer’s mortgage broker and Buyer’s lender to disclose such status and progress to Seller and Broker.
Hoffe das hilft.
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Wenn ein "Berater" Sie unter Druck setzen will, sollten Sie misstrauisch werden und über einen Wechsel nachdenken. Das sieht für mich so aus, als ob er Angst um seine Provision hat. Wenn er Ihnen ein wirklich gutes Angebot gemacht hat, braucht er sich keine Sorgen zu machen, dann werden Sie es wohl annehmen. Aber dann, wenn SIE den Zeitpunkt für richtig halten.
Vielleicht warten Sie ja noch auf Vergleichsangebote? Das ist legitim.
Wenn Sie natürlich demnächst eine Immobilie kaufen wollen, sollten Sie irgendwann "Nägel mit Köpfen" machen, denn erst dann, wenn alle Beteiligten unterschrieben haben, ist der Darlehensvertrag zu Stande gekommen. Aber gesetzliche Regelungen wüsste ich dazu nicht.
Viel Erfolg und Grüße aus Kerpen!
(P.S.: Wenn die Antwort für Sie nützlich war, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Vielen Dank!)
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