Frage - Einfamilienhaus
Höhe der Maklerprovision bei nachträglich erhöhtem Kaufpreis
Wir haben über eine bekannte Internetseite auf ein Immobilieninserat für ein bereits bestehendes Einfamilienhaus eine Immobilienfirma angefragt, um nähere Informationen zu erhalten. Nun ist es so daß der Verkäufer uns direkt mitgeteilt hat, das der im Inserat geforderte Preis sich erhöht hat. Wir wären bereits diesen auch zu bezahlen. Was ist aber mit der Immobilienfirma. In welcher Höhe bekommt diese nun ihre Provision?
81.195 Aufrufe
6 ANTWORTEN

Die Maklerprovision bezieht sich - sofern nicht anders vereinbart - auf den beurkundeten Kaufpreis. In diesem Fall werden Sie also auch eine entsprechend höhere Provision zahlen müssen. Aber auch Makler sind Menschen, mit denen man reden und verhandeln kann... Viel Erfolg und Grüße aus Kerpen!
(P.S.: Wenn die Antwort für Sie nützlich war, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Vielen Dank!)
1 Antwort ist nicht rechtsverbindlich. Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.
KOMMENTAR VERFASSEN
Ich gehe davon aus, dass der Makler einen Verkaufsauftrag vom
Eigentümer der Immobilie hat. Dementsprechend hat der Makler die
Immobilie angeboten und Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lassen.Die im Exposee angezeigte Käuferprovision richtet
sich nach dem notariell verbrieften Kaufpreis!
Antwort ist nicht rechtsverbindlich. Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.
KOMMENTAR VERFASSEN
Die Provision kann so verlangt werden, wie das schriftliche Angebot vom Makler gemacht wurde. Empfehlung: Sprechen Sie mit dem Vermittler darüber.
2 Antwort ist nicht rechtsverbindlich. Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.
KOMMENTAR VERFASSENEine klare Antwort ist nicht ganz einfach, weil rechtlich verschiedene Asppekte greifen können. Grundsätzlich gilt die im Exposé ausgewiesene Provisionsklausel, sofern eine korrekte Nachweistätigkeit durch den Makler (Immobilienfirma) erfolgte und durch diesen die Gelegenheit zum Vertragsabschluss herbeigeführt wurde. Gibt es diesbezüglich Zweifel, so sollte ein Fachanwalt konsultiert werden.
2 Antwort ist nicht rechtsverbindlich. Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.
KOMMENTAR VERFASSEN
Üblicherweise wird die Provision beansprucht, die im Kaufvertrag beurkundet wurde. So müßte es auch auf dem Exposé stehen.
1 Antwort ist nicht rechtsverbindlich. Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.
KOMMENTAR VERFASSEN
zu 98% aller Außenprovisionen beziehen sich auf eine Prozentzahl
1, 2 3 und bis zu /% inkl. oder exklusive MwSt.
daher bemmisst sich diese Zahl auch folglicherweise auch immer auf dem gestiegenen oder gefallenen Kaufpreis.
Einzig beim Inventar und Zubehöre könnte es Abweichungen geben (Küche, Innenprovision, Ablöse, Grundwerbsteuer).
Sollte der Kaufpreis fallen, wollen Sie ja auch nicht die Provision auf den ursprünglichen Angebotspreis (=höher) zahlen, oder?
:-)
4 Antwort ist nicht rechtsverbindlich. Keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit.
KOMMENTAR VERFASSEN
Frage teilen