Frage - Haus mit Grundstück
Steuern beim Immobilienverkauf
Fallen nach erfolgreichem Immobilienverkauf Steuern an? Wenn ja welche?
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9 ANTWORTEN

Bei selbstgenutzten Immobilien ( mindestens die letzten 3 Jahre)
fällt keine Steuer an.
Wenn die Immobilie vermietet war fällt bei einem Verkauf in den
ersten 10 Jahren für den Gewinn beim Verkauf Spekulationssteuer an.
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Am besten Steuerberater fragen.
Wenn Sie im Zeitraum innerhalb von 10 Jahren kaufen und verkaufen, muss der Gewinn versteuert werden. Bei kauf und Verkauf von mehr als 3 Objekten gelten Sie als gewerblich und werden ebenfalls besteuert.
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Guten Tag!
Bei einem Immobilienverkauf, der innerhalb von 10 Jahren nach eigenem Erwerb wieder verkauft wird, fällt Spekulationssteuer an.
Ansonsten sollte man beim Verkauf einer in Abt. III belasteten Immobilie auf die eventuelle Vorfälligkeitsgebühr der Bank achten, die zum Tragen kommt.
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nach einer Haltefrist von 10 Jahren, fallen auf Immobilien aktuell keine Steuern an. Sollten Immobilien vor einer Haltefrist von 10 Jahren verkauft werden, fallen Steuern an.
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Das kommt darauf an: es kann steuerpflichtig sein, es kann aber auch steuerfrei ablaufen. Dies ist eine Einzelfallentscheidung, die Sie bitte mit Ihrem Steuerberater abklären wollen. Wir dürfen KEINE Steuerberatung machen und werden dies auch nicht tun.
Danke für Ihr Verständnis.
MfG Hermann Th. Klüpfel - ADIVA Klüpfel Immobilien, Nürnberg.
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Höchsten Spekulationssteuern oder Erbschaftssteuern, wenn nicht selbst bewohnt innerhalb von 2 Jahren oder vermietet mehr als 10 Jahre oder gerade geerbet und Verkauf innnerhalb von 10 Jahren.... etc.
Im Zweifel einen Steuerberater fragen. Aber die ERWERBSKOSTEN (KAUFEN) liegen i.d.R. beim Käufer.... somit (NEIN / Jein)
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Sehr geehrte Frau..
sehr geehrter Herr..
Sie fragen an, ob nach einem erfolgreichen Immobilienverkauf Steuern anfallen, ist dies immer einzeln anzuklären und hierzu empfehle ich Ihnen zu Ihrem Steuerberater zu gehen.
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Kommt auf Ihr Einkommen an, Gewinne etc. verkaufen Sie eine Immobilie oder mehrere ? Ist eine Frage für Ihren Steuerberater!
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Lediglich Grundsteuer - keine weiteren
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