Frage - KFZ-Haftpflicht
Vandalismus
Gutentag, dies geschah an Silvester, ich und mein Bruder besuchten die Discothek Go Parc in Herford,weil es da nur Bekloppte gab, es uns überhaupt nicht geviel, verliesen wir diese sehr früh, so 3.10 Uhr . Als wir dann kurz vor 4 die Straße auf der ich wohne entlang gingen sahen wir wie einen Kleinen Mann, mit Baart, der sich um mein Auto bewegte und eilig wieder weglief. Als wir dann bei meiner Haustür ankahmen neben meinem Auto, sahen wir auf die Beifahrerseite und bemerkten erstmal den langen Kratzer nicht, ich ging zu der Fahrerseite, überprüfte den Luftdruck und in der gleichen Zeit sprach mich mein Bruder an: "Alex, was ist das", ich sah die Fahrertür an, scheiße!!!
Da sind ja viele lange, tiefe Kratzer, wie sich herausstellte sind 6 Karosserieteile beschädigt, die Kratzer gehen bis zur Grundierung runter. Dann dachte ich: "Was!!!!, machte er, mein Nachbar, diesen Scheis nur weil ihm die zwei Polizisten am 28.11.17, die er selber rausgerufen hat erklärten: er solle gefälligst auf seinem Platz, auf seiner Straße parken, weil ich dehnen erwähnte, wieso soll meine Nachbarin die um 22.30 Uhr vom Fussballtraining kommt 3000Meter entfernt parken. etwas übertrieben. Die Polizisten meinten, nur deshalb haben sie uns gerufen und ihr entgültiger Entschluss war: "Also wenn sich dieser junge Mann, deswegen beschwert, dann hören sie unverzüglich auf, vor seiner Haustür zu parken. Aus diesem Grund zerkratzt mann einem das Auto, also das ist neu für mich. Und überhaupt, sogar zwei Wochen später, traf ich seinen Bruder, befragte ihn ob er wüsste, wer mein Auto zerkratzte, obwohl ich es schon wusste, "Ehhhhm das war mein Bruder". Was ich aber auch scheiße fand war, das er mir falsche Angaben zu seiner Person gab.
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1 ANTWORT

Lieber Fragensteller,
leider ist es etwas schwierig ihr Frage zu verstehen. Dennoch versuche ich es! Sie möchten wissen, welche Versicherung für die Kratzer an ihrem Fahrzeug leistet?
Hierfür benötigen Sie die Absicherung über die Teilkaskoversicherung. Jedes Fahrzeug auf Deutschlands Straßen benötigt wenigstens die KFZ-Haftpflichtversicherung um zugelassen zu werden. Für einen Mehrbeitrag kann man die "Teilkasko" absichern. In dieser sind nach Musterbedingungen auch Schäden am versicherten Fahrzeug durch "mut- oder böswillige Handlung" abgesichert. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung für ihr Fahrzeug haben ist dort automatisch die Teilkasko mitversichert.
Daher melden Sie den Schaden bei ihrem Versicherungsunternehmen und senden Sie zur Bearbeitung des Schadens, wenn vorhanden, Fotos und das polizeiliche Aktenzeichen zu.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt!
Viele Grüße,
Sarah Tröger
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